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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

RESCH 4×4 — individuelle Fahrzeugumbauten

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Resch 4×4 (Lorenz Resch, Einzelunternehmer), Siemensstraße 14, 64832 Babenhausen (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Beratung, Planung, individuelle Umgestaltung und den Umbau von Kraftfahrzeugen sowie damit verbundene Lieferungen und Leistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Umbauten, Ausstattungsmerkmalen und Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber, ein Angebot abzugeben.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer ein individuelles Angebot (Kostenvoranschlag/Auftragsbestätigung) erstellt und der Auftraggeber dieses schriftlich, per E-Mail oder durch Unterzeichnung annimmt.

(3) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als „verbindlich" bezeichnet. Stellt sich während der Ausführung heraus, dass der tatsächliche Aufwand den Kostenvoranschlag wesentlich übersteigt, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüglich (§ 650 BGB).

§ 3 Leistungsumfang, individuelle Umbauten und nachträgliche Änderungen

(1) Gegenstand des Vertrages ist die im jeweiligen Angebot beschriebene individuelle Planung und Umsetzung von Innenausbauten und Offroad-Anpassungen an Fahrzeugen des Auftraggebers. Es handelt sich um Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB, soweit der Auftragnehmer einen Erfolg (fertiggestellter Umbau) schuldet; soweit Kaufgegenstände ohne weitere Bearbeitung geliefert werden, finden ergänzend kaufrechtliche Vorschriften Anwendung.

(2) Da Umbauten grundsätzlich nach den individuellen Vorgaben, Maßen und Wünschen des Auftraggebers gefertigt werden, sind Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs nach Fertigungsbeginn nur nach gesonderter Absprache und gegebenenfalls gegen zusätzliche Vergütung möglich.

(3) Wünscht der Auftraggeber während der Auftragsausführung Änderungen, Ergänzungen oder zusätzliche Leistungen, die nicht Gegenstand des ursprünglichen Angebots waren, verliert das ursprüngliche Angebot hinsichtlich Preis, Leistungsumfang und Fertigstellungstermin seine Verbindlichkeit. Der Auftragnehmer erstellt in diesem Fall ein Nachtragsangebot, das erst durch gesonderte Bestätigung des Auftraggebers in Textform Vertragsbestandteil wird. Bis zu dieser Bestätigung führt der Auftragnehmer die Arbeiten auf Basis des zuletzt wirksam vereinbarten Leistungsumfangs fort.

(4) Abbildungen, Muster und Referenzprojekte auf der Website dienen der Veranschaulichung und begründen keinen Anspruch auf eine identische Ausführung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet,

(2) Verzögert sich die Ausführung durch eine verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; hierdurch entstehende Mehrkosten (z. B. Standzeiten) können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise in Euro, zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen (§ 632a BGB). Die Höhe und Fälligkeit von Abschlägen wird im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung geregelt.

(3) Die Schlusszahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme bzw. Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(4) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 6 Liefer- und Fertigstellungstermine

(1) Genannte Termine sind voraussichtliche Termine, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen bei Zulieferteilen, nicht rechtzeitiger Mitwirkung des Auftraggebers (§ 4) oder nachträglicher Änderungswünsche (§ 3 Abs. 3) verlängern die Ausführungsfrist entsprechend; hierüber informiert der Auftragnehmer unverzüglich.

§ 7 Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den fertiggestellten Umbau nach Fertigstellungsanzeige innerhalb einer angemessenen Frist abzunehmen, sofern die Werkleistung vertragsgemäß erbracht wurde (§ 640 BGB).

(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Erkennbare Mängel sind bei der Abnahme zu dokumentieren.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Verbaute Teile und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich über Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die Vorbehaltsware zu informieren.

§ 9 Gewährleistung / Mängelrechte

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte für Werkverträge (§§ 633 ff. BGB). Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung durch den Auftragnehmer.

(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre ab Abnahme, soweit gesetzlich keine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist. Gegenüber Unternehmern kann die Frist durch individuelle Vereinbarung abweichend geregelt werden.

(3) Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden, die auf unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Veränderungen des Auftraggebers oder normalen Verschleiß zurückzuführen sind.

(4) Herstellergarantien Dritter (z. B. auf zugekaufte Systeme wie Schubladensysteme, Elektronikkomponenten) bleiben von dieser Regelung unberührt und richten sich nach den jeweiligen Herstellerbedingungen.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Schließt ein Verbraucher den Vertrag im Fernabsatz (z. B. ausschließlich per E-Mail oder Telefon) oder außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers ab, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu.

(2) Das Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Da die Umbauten des Auftragnehmers individuell nach Maß und Wunsch des jeweiligen Fahrzeugs gefertigt werden, ist das Widerrufsrecht in der Regel ausgeschlossen.

§ 12 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO, BDSG). Einzelheiten sind der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit hierdurch zwingende Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes nicht eingeschränkt werden.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(4) Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern im Einzelfall nichts anderes erklärt wird.

Stand: Oktober 2026